Ortsverband Guntersblum, Ludwigshöhe und Berggemeinden
Landesregierung: Aus für den Kreisverkehr in Guntersblum Süd

GUNTERSBLUM – Erst im Rahmen der Entwicklung eines Gewerbegebietes in Guntersblum Ost geplant, dann verworfen, als Provisorium wieder auferstanden,
erneut verworfen und nun endgültig beerdigt!(?)Das ist die kurze Historie eines am Widerstand der Landesregierung gescheiterten Versuchs, den Unfallschwerpunkt Guntersblum Süd durch einen Kreisverkehr bestmöglich zu entschärfen.
In einer Telefonkonferenz mit Vertretern der Gemeinde, Frau Bläsius-Wirth (CDU), Herr Bechler (SPD), Herr Kettern (CDU) (die FWG war nicht präsent), Ende August bestätigte Herr Becht, Staatssekretär im Verkehrsministerium, auch nach dem Führungswechsel im Ministerium nach der Landtagswahl 2021 noch einmal die ablehnende Haltung der Landesregierung in dieser Angelegenheit.
Bemerkenswert an diesem Vorgang ist,
– dass die Fülle an vorgetragenen Argumenten für einen Kreisverkehr, ihre Richtigkeit und Stichhaltigkeit, wie Herr Becht selbst konzedierte, kein Umdenken der Landesregierung einleiten konnten, sondern dass man sich stattdessen auf Allgemeinplätze wie z.B. die „überregionale Verbindungsfunktion“ (Zitat) der B9, die gegen einen Kreisverkehr spreche, zurückzog,
– dass auch der Hinweis auf etliche Kreisverkehre auf der B420 oder auf den vor kurzem fertiggestellten 900.000,- € teuren Umbau der Kreuzung der Bundesstraßen B47 und B271 bei Monsheim nichts half, obwohl das seitens der Landesregierung vorgetragene Kostenargument damit ins Leere lief und der LBM als Zweck des Ersatzes der vorhandenen Ampelanlage bei Monsheim durch einen Kreisverkehr die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsqualität herausstellte,
– dass die Landesregierung in der Öffentlichkeit wiederholt den Eindruck erzeugte, andere als sie selbst trügen für die Ablehnung des Kreisverkehrs in Guntersblum Süd die Verantwortung, wahlweise der LBM, der Landesrechnungshof, die Rechnungsprüfungskommission des Landtags.
Tatsächlich handelt es sich um eine politische Entscheidung, wie der Landesrechnungshof ausdrücklich betonte und Herr Becht schließlich in der Telefonkonferenz auch zugab, nicht ohne die Ablehnung mit einer weiteren wolkigen Formulierung zu begründen, es fehle der Sache an „epochaler Bedeutung“ (Zitat), weshalb man das Votum des Landesrechnungshofes nicht ignorieren könne. Dabei wurde die Errichtung zweier Ampelanlagen nicht ausschließlich verglichen mit dem Bau eines Kreisels, sondern mit dem erheblich teureren Gesamtpaket verkehrstechnischer Veränderungen im Zusammenhang mit dem geplanten Gewerbegebiet, einschließlich der Verlegung der K53. So wundert es nicht, dass man einen Kostenvorteil der Ampelanlagen feststellte. Auch das bestätigte Herr Becht, die Öffentlichkeit erfuhr davon jedoch nichts.
Letztlich meinte Herr Becht, die Sache sähe anders aus, wenn das Gewerbegebiet schon Gestalt annähme. Insofern eröffnete er eine Aussicht auf einen Kreisverkehr zu einem späteren Zeitpunkt, relativierte seine Aussage aber mit der Feststellung, die Ampel am Knotenpunkt Gimbsheim habe sich bewährt.
Folglich entstehen nun in kurzer Distanz zueinander zwei Ampelanlagen, an den Knotenpunkten B9/L439 (Guntersblum Süd) und B9/K53, nicht jedoch vor dem Sommer bzw. Herbst des kommenden Jahres.

Leserbrief zum Artikel „Kreisel vom Tisch – Ampel soll her“ ( AZ v. 31.07.2020), veröffentlicht in der AZ v. 08.08.2020
Vertane Chance
von Andreas Kettern
Kreisverkehre sind die wirksamste Maßnahme, Unfallschwerpunkte im Straßenverkehr zu entschärfen. Das ist in Wissenschaft und unter Verkehrsexperten unstrittig. Die Bundesanstalt für Straßenwesen empfiehlt sogar bei Konfliktverhältnissen, wie sie in Guntersblum Süd anzutreffen sind, den Bau von Kreisverkehren. Trotzdem soll an der B 9 in Guntersblum Süd eine Ampelanlage entstehen. Die geringeren Kosten sollen das entscheidende Argument sein. Doch warum sind auf der B 420 zwischen Nierstein und Wöllstein auf ca. 33 km allein 8 Kreisverkehre errichtet worden, alle 4 km einer? Handelt es sich hierbei dann um Verschwendung von Steuergeldern? Das Kostenargument könnte auch unter dem Aspekt der langen Nutzungsdauer zu kurz greifen, wenn man an Wartung, Reparaturen und technische Anpassungen denkt. Eine Antwort auf schwere Unfälle, wie sie sich gerade beim Abbiegen an Kreuzungen ereignen, ist dies jedenfalls nicht. Der volkswirtschaftliche Schaden und das menschliche Leid werden in der Kostenrechnung offensichtlich nicht berücksichtigt. Wieso auch, das trifft ja andere, nicht das Land oder den Bund. Dabei hören wir doch in Corona-Zeiten, dass Leben und Gesundheit absolute Priorität genießen, koste es, was es wolle. Tatsächlich? Schade um die vertane Chance, die Verkehrsopferzahlen an dieser Stelle deutlich zu senken. Verkehrstote, Verletzte und deren Angehörige haben dafür sicher kein Verständnis.