An alle
Mitglieder der CDU
im Landtagswahlkreis 32 (Rhein-Selz / Wonnegau
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde,
am 22. März 2026 findet die nächste Landtagswahl in Rheinland-Pfalz statt, bei der wir die realistische Chance haben, die amtierende Landesregierung abzulösen. Hierzu ist allerdings auf allen Ebenen noch eine Menge Arbeit erforderlich. Der erste Schritt für uns ist die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten in den Landtagswahlkreisen. In der CDU Alzey-Worms und in der CDU Mainz-Bingen ist es gute Tradition, dass unsere Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahl in Mitgliederversammlungen no-miniert werden. Damit erhält jedes Mitglied die Möglichkeit, seine Stimme direkt abzuge-ben, was auch die innerparteilichen Mitwirkungsmöglichkeiten verstärkt.
Zum Landtagswahlkreis 32 (Rhein-Selz/Wonnegau) gehören vom Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinde Rhein-Selz und vom Landkreis Alzey-Worms die Ver-bandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau.
Wir laden Sie sehr herzlich ein zu einer
CDU-Mitgliederversammlung im Landtagswahlkreis 32 für:
Samstag, 14. Juni 2025, 14.00 – 15.30 Uhr,
in das Dorfgemeinschaftshaus nach Hangen-Weisheim
Hochborner Str. 9, 55234 Hangen-Weisheim
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Wahl eines/r Versammlungsleiters/in und eines/r Schriftführers/in
3. Wahl einer Mandatsprüfungs- und einer Stimmzählkommission
4. Wahl einer Vertrauensperson und ihres Stellvertreters für den Wahlvorschlag
5. Wahl von zwei Mitgliedern der Versammlung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem
Wahlleiter
6. Vorstellung der/des Kandidatinnen/en und Aussprache
7. Bericht der Mandatsprüfungskommission
8. Wahl der/s Bewerberin/s für die Landtagswahl im Wahlkreis 32
9. Wahl der/s Ersatzbewerbers/in für die Landtagswahl im Wahlkreis 32
10. Verschiedenes
Nach § 56 der Satzung der CDU Rheinland-Pfalz ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Ferner weise ich da-rauf hin, dass zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, seinen 1. Wohnsitz im Landtagswahlkreis 32 hat (Aufzählung der Verbandsgemeinden siehe oben) und Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist.
In diesem Zusammenhang erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass nach § 7 (2) des Statutes der CDU Deutschlands „die Rechte eines Mitgliedes ruhen, wenn es länger als sechs Monate mit seinen Beitragszahlungen schuldhaft im Verzug ist.“
Wir würden uns freuen, möglichst viele Mitglieder begrüßen zu dürfen und verbleiben
mit den besten Wünschen
Thomas Barth, MdL Markus Conrad
CDU-Kreisvorsitzender CDU-Kreisvorsitzender
Mainz-Bingen Alzey-Worms