Städtebaul. Entwicklung

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Bund und Länder stellen seit dem Jahr 1971 mit verschiedenen Programmen der Städtebauförderung finanzielle Mittel für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung ihrer Städte und Gemeinden bereit. Die Programme haben dabei alle unterschiedliche inhaltliche Ausrichtungen. Das Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Die vorhandene bauliche Struktur soll dabei erhalten und zukunftsorientiert weiter entwickelt werden. Dabei gilt immer das Prinzip Innen- vor Außenentwicklung, um die Versieglung von neuen Flächen in einem ökonomisch vertretbaren Rahmen zu gewährleisten und damit einhergehend auch die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Die Städtebauförderung unterstützt die Städte und Gemeinden somit bei der Bewältigung vieler Herausforderungen, die im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen, strukturellen und demographischen Wandel stehen sowie bei der Entwicklung und Umnutzung von bisher brachliegenden Flächen. Sie orientiert sich an den Zielen des Landesentwicklungsprogramms und an einer qualitativen und nachhaltigen Stadt- bzw. Gemeindeentwicklung.
Grundlagen und Regelungen für die Durchführung der Städtebauförderung finden sich im Grundgesetz, dem Baugesetzbuch (BauGB) und der jeweiligen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport
Rheinland-Pfalz zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung (VV-StBauE).

Das Land Rheinland-Pfalz und seine Städte und Gemeinden sehen in der städtebaulichen Erneuerung eine langfristige Schwerpunktaufgabe. Diese Aufgabe nehmen die Städte und Gemeinden selbständig und eigenverantwortlich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben wahr. Das Land unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Erfüllung dieser Aufgabe, in dem es ihnen sowohl Landes-, als auch Bundesmittel für die Städtebauförderung zur Verfügung stellt.

Im Laufe der Jahre wurden die Handlungsfelder der Städtebauförderung vielfältig weiter entwickelt und dadurch an die sich im Laufe der Jahre immer
wieder verändernden Rahmenbedingungen und Bedürfnisse der Städte und Gemeinden angepasst.

Quelle: Ministerium des Innern RLP

Damit sind wir an den Start gegangen und dafür stehen wir:

Die innerörtliche Entwicklung mit öffentlichen Fördermitteln wurde auf den Weg gebracht. Es profitieren nicht nur die Ortsgemeinde, sondern auch private Grundstückseigentümer.

Der Parkplatzmangel im alten Ortskern ist bekannt. Es sollten verträgliche Lösungen gesucht werden, die der wachsenden Nachfrage aber auch der Sicherheit aller Bürger dienen.

Unsere aktuellen Standpunkte

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