GUNTERSBLUM – Aus aktuellem Anlass möchten wir zum Sachstand „Fußgängerbrücke Bechtheimer Kanal/Bahnhof“ informieren.
Entgegen anderen Behauptungen hat die CDU-Fraktion gemeinsam mit ihrer Ortsbürgermeisterin Claudia Bläsius-Wirth die Wiedererrichtung der Brücke stets vorangetrieben. Ursache der bisherigen Verzögerungen ist der einstimmige Beschluss des Ortsgemeinderates vom 27.08.2020, der einen 6-stelligen Betrag für die Wiederbeschaffung der Brücke als zu hoch empfand. Der Planungsauftrag wurde somit nicht erteilt.
Zwischenzeitlich hatte die Ortsgemeinde zu weiteren Planungsbüros Kontakt aufgenommen und eine erneute Ausschreibung in die Wege geleitet. Die Ergebnisse wurden in der Ratssitzung am 29.04.2021 vorgelegt und beraten. Die Beauftragung eines Planungsbüros wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion mehrheitlich beschlossen. Das zeigt: Wir setzen uns weiterhin für die schnellstmögliche Umsetzung des Projektes ein.
Wie geht es weiter?
Die nächsten Schritte werden sein:
Erstellung einer Kostenberechnung durch den Planer
Antragstellung auf Landeszuwendung
Ausschreibung der Baumaßnahme
Submission und Beauftragung der Arbeiten
Bau der Brücke, Abnahme, etc.
Aufgrund dieser vorgegebenen Prozesse rechnen wir leider nicht mit einem Baubeginn vor dem Frühjahr 2022.
Gibt es noch andere Ideen?
Unabhängig davon haben wir in Anbetracht der desolaten Haushaltssituation der Gemeinde die Verwaltung um folgende rechtliche Prüfung gebeten:
Ist die Brücke Bestandteil des Bebauungsplanes?
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Brücke?
Kann auf eine teure Wiederherstellung eventuell verzichtet werden?
Wenn ja, was würde eine solche Planänderung kosten?