Als fließender Verkehr, mitunter auch Fließverkehr genannt, werden grundsätzlich alle sich in Bewegung befindlichen Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet, unabhängig davon ob sie gegenwärtig fahren oder verkehrsbedingt vorübergehend stehen bleiben. Als ruhender Verkehr werden geparkte, haltende und nicht fahrbereite Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet.
Quelle: Wikipedia
Damit sind wir an den Start gegangen und dafür stehen wir:
Der Parkplatzmangel im alten Ortskern ist bekannt. Es sollten verträgliche Lösungen gesucht werden, die der wachsenden Nachfrage aber auch der Sicherheit aller Bürger dienen.
Stellplätze, die nicht auf eigenem Grundstück ausgewiesen werden können, müssen mit einer Ablöse ausgeglichen werden. Dieser Betrag wurde deutlich erhöht, um die Bauherren mit Nachdruck an ihre Verpflichtung zu erinnern.